Teilnahmebedingungen und wichtige Infos

Allgemeine Teilnahmebedingungen und Informationen für Ausstellende am Kreativmarkt-Winterthur.

Die Preise und Beschreibung der Verkaufsflächen stehen am Ende der Teilnahmebedingungen.

 

Öffnungszeit: Freitag, 15 - 21 Uhr / Samstag, 10 - 17 Uhr

 

Ausstellungsort: Grosse Reithalle, Mehrzweckanlage Teuchelweiher, Zeughausstrasse 65, 8400 Winterthur

 

Anmeldung: Die Anmeldung ist nur über das Formular auf unserer Webseite und für beide Tage (FR und SA) möglich. Die Veranstalter entscheiden über die Teilnahme am Kreativmarkt. Über die Vergabe von Standplätzen wird keine Korrespondenz geführt! Bei der Auswahl der Ausstellenden achten wir auf ein durchmischtes Angebot. Es dürfen ausschliesslich handgefertigte Produkte von guter Qualität verkauft werden! 

 

Bezahlung: Mit der Zusage folgt die Zahlungsaufforderung. Die Standgebühr ist nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen via Online-Banking zu bezahlen. Der Standplatz ist erst nach Zahlungseingang definitiv gebucht. Mit der Bezahlung der Standgebühr werden unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. 

 

Auf- und Abbau: Aufbau am Freitag ab 13.00 Uhr. Vorher kann nicht parkiert und aufgebaut werden! Für das Aus- und Einladen kann auf P1 (mit gebuchtem Ausstellerparkplatz) oder P2 (ohne Parkplatz) gefahren werden. Wir empfehlen einen Transportwagen mitzubringen. Achtung, der Boden auf dem Vorplatz ist mit Pflastersteinen belegt und daher sehr uneben.

 

Parkplatz: Ein Ausstellerparkplatz (CHF 25 für 2 Tage) kann bei der Anmeldung gebucht werden. Der Parkplatz wird durch unsere Helfer zugewiesen, entweder auf dem Reithallenvorplatz (P1) oder wenn dieser voll ist, im Parkhaus Teuchelweiher. Das Parkhausticket bitte an unserem Empfang gegen ein Ausfahrticket tauschen. Wer mit seinem Fahrzeug nicht in ein Parkhaus kann, muss dies vorab melden, so dass wir es einplanen können!

 

Bitte beachten: Ausstellende müssen während der gesamten Marktdauer anwesend sein. Die Ausstellungsfläche muss am Freitag bis 14.45 Uhr vollständig eingerichtet sein. Marktstände dürfen nicht längere Zeit alleine gelassen werden. Für die Bewachung der ausgestellten Produkte ist jeder selbst verantwortlich. 

Die Halle wird am Freitag ca. 21.30 Uhr von der Organisation geschlossen und am Samstag ab 08.30 Uhr für die Ausstellenden geöffnet. Ausstellende dürfen ihre Produkte über Nacht auf eigenes Risiko stehen lassen. Die Halle wird verschlossen, jedoch nicht bewacht. Für die Sicherheit (insbesondere bezüglich der Kassen) ist jede:r Marktteilnehmer:in selbst verantwortlich.

Nach Marktschluss am Samstag muss die Ausstellungsfläche sauber hinterlassen werden. Abfälle sind ALLE mitzunehmen! Entstehende Kosten, weil ein Stand nicht regelkonform verlassen wurde, werden dem:der Ausstellenden in Rechnung gestellt.

 

ProdukteVerkauf: Die Produkte müssen gut sichtbar mit dem Preis angeschrieben sein! Jede:r Ausstellende ist dafür verantwortlich, alle Gesetze und Vorschriften für seine Produkte einzuhalten, bitte dazu Kommerzielles Nutzungsrecht >> beachten. 

Es sind für den Verkauf nur verpackte Lebensmittel zugelassen, die Inhaltsstoffe müssen auf einer Etikette deklariert werden. Wer Alkohol verkauft braucht für den Anlass ein Patent für einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb der Verwaltungspolizei Winterthur, welches CHF 120 kostet. Der Verkauf von Alkohol muss bei der Anmeldung angegeben werden. 

Der erzielte Erlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der Ausstellenden. Wir geben keine Verkaufsgarantie. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein übersichtliches Sortiment ansprechender ist, als eine überladene Ausstellfläche, welche die Besucher überfordert. 

 

Standplatz: In der Halle gibt es keinen zusätzlichen Stauraum. Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung. Bitte den Tisch mit einem grossen Tischtuch abdecken. Aufbauten in die Höhe von mehr als 1 Meter müssen mit der Organisation vorab besprochen werden. 

In der Halle hat es eine gute Grundbeleuchtung. Strom steht zur Verfügung, ausser in der Kategorie B / EG Mitte. Zusätzliche Beleuchtung und Verlängerungskabel sind Sache der Ausstellenden. 

Unsere Standnummerierung muss immer gut sichtbar sein. Bei Kategorie A-1 und B-1 im Erdgeschoss teilen sich zwei Ausstellende einen grossen Tisch. Hier muss in der Mitte ein klarer Freiraum von 40 cm eingehalten werden. Die Tischläufer auf den Tischen bitte nicht überdecken! 

An Wänden und Böden dürfen keine Befestigungen wie Schrauben, Nägel, Klebebänder angebracht werden! Für Beschädigungen am Gebäude wird der:die Aussteller:in haftbar gemacht. 

 

Sicherheit: Brennende Kerzen sind verboten. Kabelrollen müssen vollständig abgerollt werden! Richtlinien und Weisungen der Feuerpolizei müssen zwingend eingehalten werden. 

 

Versicherung: Für Beschädigungen, Diebstahl, Verletzungen haftet jede:r Ausstellende selbst. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab. Entsprechende Versicherungen sind Sache der Ausstellenden. Für Personen- und sonstige Schäden, die durch den:die Aussteller:in, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand verursacht werden, haftet der:die Ausstellende.

 

Werbung: Die Veranstalterin verpflichten sich, mit Werbung den Anlass in Winterthur und Umgebung bekannt zu machen. Wir sind jedoch auch auf die Mithilfe der Ausstellenden angewiesen. Hierfür können Flyers bei der Anmeldung bestellt werden. Der Flyer als PDF wird allen Ausstellenden zur Verfügung gestellt. 

Die bei der Anmeldung eingereichten Fotos dürfen wir auf Facebook, Instagram und der Webseite www.kreativmarkt-winterthur.ch verwenden. Fotos, die während dem Markt vom Veranstalter gemacht werden oder von Ausstellern zur Verfügung gestellt werden, dürfen für Werbezwecke verwendet werden. 

 

Absagen: Bei Absagen nach Zahlungseingang wird die Standgebühr nur rückerstattet, wenn der Ausstellungsplatz erneut besetzt werden kann, abzüglich Administrationsaufwand von CHF 50. Der Standplatz darf nicht eigenmächtig weitervermittelt werden! Bei Absagen, die weniger als 30 Tage vor dem Anlass erfolgen, wird die Standgebühr nicht mehr rückerstattet. 

Muss der Markt unsererseits aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitere Kosten können nicht erstattet werden. 

Wenn der Markt durch Umstände wie Pandemie/Epidemie, nicht vorhersehbare wirtschaftliche Ereignisse, höhere Gewalt, bedrohliche Gewaltanwendungen oder behördlicher Anordnungen abgesagt werden muss, kann maximal 50% der Standgebühr zurückgefordert werden.

 

Sonstiges: Vom Markt ausgeschlossen wird, wer die Teilnahmebedingungen missachtet, sowie seinen Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen hat. Ebenso ausgeschlossen wird, wer grundlegend andere Produkte verkauft als in der Bewerbung angemeldet.

 

Organisation: Barbara Rothlin & Michael Sobczak

YOCO Your Communication GmbH, 8400 Winterthur

barbara.rothlin@yoco.ch

T: 052 203 34 54 (erreichbar MO – DO von 10 bis 12 Uhr) 

 

Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert. Stand Dezember 2023


Verkaufsflächen und Kosten

Erdgeschoss: Im Erdgeschoss stellen wir stabile Holztische (300 x 60 cm) auf mit einer Sitzbank dahinter. Die Tische stehen mit einem Abstand von min. 50 cm nebeneinander, so dass an jedem Standplatz ein Durchgang bleibt. Es kann ein halber Tisch (Kategorie A-1 oder B-1) oder ein ganzer Tisch  (Kategorie A-2 oder B-2)  gebucht werden. In der Hallenmitte sind jeweils zwei Tischreihen, Rücken an Rücken. Das Platzangebot ist dennoch sehr luftig. Als Warenlager steht nur der Raum unter dem Tisch oder der Sitzbank zur Verfügung. Im Erdgeschoss hat es keine Fenster aber eine gute Grundbeleuchtung.

 

Galerie: Zur Galerie führen zwei Treppe (ohne Lift). Die grossen verschlossenen Fenster entlang der Wände lassen viel Tageslicht herein. Gelüftet wird über die Dachfenster. Auf der Galerie kann die Kategorie C-1 mit einem stabilem Tisch und Stuhl gebucht werden oder die Kategorie C-2 als leere Fläche. Das Platzangebot ist grosszügig und die Atmosphäre sehr luftig.

Die Preise sind jeweils für zwei Tage (Freitag und Samstag):

 

Kategorie A-1 / EG Wand / CHF 140: Verkaufsfläche halber Tisch à 130 x 60 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz im Erdgeschoss an der Hallenwand, inkl. Strom. Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden! Es teilen sich jeweils zwei Aussteller:innen einen Tisch (300 x 60 cm).  Zwischen den beiden Ausstellern muss ein klarer Freiraum von 40 cm eingehalten werden.  

 

Kategorie A-2 / EG Wand / CHF 260: Verkaufsfläche ganzer Tisch à 300 x 60 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz im Erdgeschoss an der Hallenwand, inkl. Strom. Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden! Die Kategorie A-2 kann auch als leere Fläche ca. 350 x 150 cm (Länge x Tiefe) gebucht werden, dies bitte unter Bemerkung angeben.

 

Kategorie B-1 / EG Mitte / CHF 120: Verkaufsfläche halber Tisch à 130 x 60 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz im Erdgeschoss in der Hallenmitte, ohne Strom. Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden! Es teilen sich jeweils zwei Aussteller:innen einen Tisch (300 x 60 cm).  Zwischen den beiden Ausstellern muss ein klarer Freiraum von 40 cm eingehalten werden.  

 

Kategorie B-2 / EG Mitte / CHF 220: Verkaufsfläche ganzer Tisch à 300 x 60 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz im Erdgeschoss in der Hallenmitte, ohne Strom. Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden! 

 

Kategorie C-1 / Galerie Tisch / CHF 100: Verkaufsfläche Tisch à 140 x 70 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz auf Galerie, inkl. Strom. Tisch und Stuhl wird von uns zur Verfügung gestellt. Die Fläche hinter und neben dem Tisch darf moderat genutzt werden. Vor dem Tisch darf nichts aufgestellt werden! 

 

Kategorie C-2 / Galerie leer / CHF 80: Verkaufsfläche leer à 200 x 120 cm (Länge x Tiefe) 

Standplatz auf Galerie, inkl. Strom, ohne Mobiliar. Das Mobiliar (Tisch und Stuhl) muss selber mitgebracht werden. Wir empfehlen wegen der steilen Treppe leichtes Mobiliar.

 

Parkplatz CHF 25 / 2 Tage

Der Ausstellerparkplatz kann bei der Anmeldung gebucht werden. Der Parkplatz wird durch unsere Helfer zugewiesen, entweder auf dem Hallenvorplatz (P1) oder wenn dieser voll ist, vis-à-vis im Parkhaus Teuchelweiher. Das Parkhausticket bitte an unserem Empfang gegen ein Ausfahrticket tauschen. Wer mit seinem Fahrzeug nicht in ein Parkhaus kann, muss dies vorab melden, damit wir es einplanen können!

 

Platzierungswünsche

Die Platzzuordnung wird ausschliesslich durch die Organisation bestimmt. Platzierungswünsche können bei der Anmeldung unter Bemerkung angegeben werden. Wir versuchen diese möglichst zu berücksichtigen, können aber nichts garantieren.